Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge über die Teilnahme an Aktionen, Projekten, Fortbildungen, Schulungen, Bildungsveranstaltungen (Aktion)
1. Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung wird dem Jugendreferat im Evangelischen Kirchenkreis Düsseldorf (K.d.ö.R.) als Veranstalter der Aktion vom Anmeldenden der Abschluss eines Vertrags aufgrund der in der Ausschreibung (Prospekt, Flyer, Katalog, Internet) genannten Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen verbindlich angeboten.
Teilnahmeberechtigt sind Personen entsprechend der in der Ausschreibung näher beschriebenen Ziel- und Altersgruppen. Die Anmeldung erfolgt, wie in der jeweiligen Ausschreibung der Aktion beschrieben und ist bei nicht Volljährigen von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn die unterschriebene Anmeldung vom Veranstalter schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurde.
2. Zahlungsbedingungen
Es gilt der in der Ausschreibung genannte Preis.
Die genauen Zahlungsmodalitäten werden in der Teilnahmebestätigung schriftlich mitgeteilt.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung des Veranstalters, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben innerhalb der Teilnahmebestätigung.
4. Rücktritt des Anmeldenden vor Beginn der Aktion
Der Anmeldende kann jederzeit vor Beginn der Aktion vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bei Minderjährigen muss der Rücktritt von einem Personensorgeberechtigten erklärt werden. Die bloße Nichtzahlung des Teilnahmepreises ist keine Rücktrittserklärung. Der Veranstalter kann einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung einer anderweitigen Verwendung der Leistung verlangen.
Dieser beträgt bei einem Rücktritt bis: | ||
60 Tage | vor Aktionsbeginn: | 15% des Preises |
59. bis 30.Tag | vor Aktionsbeginn: | 30% des Preises |
29. bis 15.Tag | vor Aktionsbeginn: | 45% des Preises |
14. bis 7.Tag | vor Aktionsbeginn: | 75% des Preises |
ab dem 6.Tag | vor Aktionsbeginn: | 85% des Preises |
bei Nichterscheinen zum Aktionsbeginn: | 90% des Preises. |
Dem Anmeldenden wie auch dem Veranstalter bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Veranstalter überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden geringer oder höher ist als die pauschale Entschädigung. Der Veranstalter ist auf Verlangen des Anmeldenden bzw. des Teilnehmenden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen.
5. Rücktritt des Veranstalters vor Aktionsbeginn
Der Veranstalter kann von der Aktion zurücktreten
- a) wenn der Anmeldende oder der/die Teilnehmende seine vertraglichen Pflichten nicht einhält, insbesondere der Teilnahmepreis nicht fristgerecht bezahlt wird;
- b) beim Bekanntwerden für die Aufsichtsführung oder die Durchführung der Aktion wesentlicher persönlicher Umstände des/der Teilnehmenden nach Abschluss des Vertrages, wenn durch diese eine geordnete oder sichere Durchführung der Aktion für den/die Teilnehmende oder die anderen Teilnehmenden nicht gewährleistet ist.
- c) wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl für die betreffende Aktion nicht erreicht wird. In diesem Fall ist der Teilnahmepreis umgehend zurückzuerstatten.
- d) Wird die Durchführung einer Aktion durch eine behördliche Anordnung untersagt oder ist diese nach der Coronaschutzverordnung des Landes NRW, durch Bestimmungen des Aktions-Ortes oder nach einer Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Düsseldorf unmöglich oder nur unter einem außer Verhältnis zu den Teilnahmebeträgen stehenden Aufwand durchführbar, entfällt der Anspruch auf Teilnahme. In diesem Fall besteht kein Betreuungsanspruch. Der schon geleistete Teilnahmebetrag wird in diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet.
6. Kündigung des Veranstalters
Der Veranstalter bzw. die Leitenden der Aktion, als dessen bevollmächtigte Vertreter/innen, können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der/die Teilnehmende die Durchführung der Aktion ungeachtet einer Abmahnung der Leitung so nachhaltig stört, dass der Veranstalter seine Aufsichtspflicht gegenüber den Teilnehmenden der Aktion oder die weitere schadensfreie Durchführung der Aktion nicht mehr gewährleisten kann oder wenn sich der/die Teilnehmende ungeachtet einer Abmahnung der Leitung sonst in einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Die Kosten für die vorzeitige Rückbeförderung des/der Teilnehmenden nach einer Kündigung sowie weitere damit im Zusammenhang anfallende Kosten werden dem Anmeldenden bzw. den Personensorgeberechtigten in Rechnung gestellt. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den vollen Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer Erstattung oder einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.
7. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden des/der Teilnehmenden, die nicht Körperschäden sind, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Teilnahmepreis, soweit ein solcher Schaden vom Veranstalter nicht schuldhaft herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei Schäden durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt, durch vorwerfbar fehlerhafte Angaben in der Anmeldung oder infolge von vorwerfbaren Verstößen des/der Teilnehmenden gegen Anordnungen der Leitung übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung. Er haftet auch nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch fahrlässiges Verhalten des/der Teilnehmers/in verursacht werden. Der Veranstalter haftet nicht bei Verlust von oder Schäden an Wertgegenständen der teilnehmenden.
Der Veranstalter haftet ferner nicht für Leistungsstörungen, Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
8. Versicherungen
Der Veranstalter hat für die Teilnehmenden während der Dauer der Aktion eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Letztere tritt jedoch nur bei Schäden gegenüber Dritten ein, nicht bei Schäden, die sich die Teilnehmenden untereinander zufügen und gilt nur subsidiär zu anderen bestehenden Versicherungen. Kein Versicherungsschutz besteht bei Ansprüchen aus dem Verlust oder Abhandenkommen von Sachen aller Art.
9. Aufsichtspflicht bei Minderjährigen
Minderjährige Teilnehmende können in Absprache mit den Betreuungspersonen auch die Erlaubnis erhalten, sich zeitweise alleine oder in einer Kleingruppe ohne Aufsicht von der Gesamtgruppe zu entfernen.
10. Datenschutz
Der Veranstalter versichert die vertrauliche Behandlung der Daten der Anmeldenden und der Teilnehmenden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie die Löschung der Daten, sofern diese nicht mehr für die Abwicklung der Aktion erforderlich sind. Er erteilt dem Anmeldenden auf Anfrage Auskunft, welche seiner Daten bei ihm gespeichert sind. Die Verwendung von Daten zu Werbezwecke oder die Weitergabe von Daten an Dritte ohne Einwilligung des Anmeldenden ist ausgeschlossen. Die Weitergabe von Daten ist nur im erforderlichen Umfang gestattet an Unternehmen und Personen, die mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Aktion beauftragt sind.
Da wo öffentliche Zuschüsse für die Aktion beantragt wurden, sind Daten der Teilnehmenden in Listen zu übertragen, die von diesen eigenhändig zu unterzeichnen sind. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass Teilnehmende persönliche Daten, z.B. Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Alter, Nationalität, von Mit-Teilnehmenden einsehen. Das Ausfüllen und das Unterschreiben von solchen Teilnehmenden-Listen werden immer durch Mitarbeitende beaufsichtigt.
11. Schlussbestimmungen
Alle Angaben in den Ausschreibungen entsprechen dem Stand der Drucklegung.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags oder dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht. Gerichtsstand des Veranstalters ist Düsseldorf.
Stand: 16. April 2021