Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung

Eine genaue Definition des Begriffes „Kindeswohl“ lässt sich leider nicht finden oder allgemein gültig formulieren. Hingegen gibt es eine sehr genaue

Definition der Kindeswohlgefährdung
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine gegenwärtige und zumindest unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Kindeswohlentwicklung abzusehen ist, die bei ihrer Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.
(Vgl. BGH, Beschluss vom 14.7.1956 – IV ZB 32/56, FamRZ 1956, 350.)

Die evangelische jugend düsseldorf hat sich den Schutzauftrag im Rahmen der Kindeswohlgefährdung zu eigen gemacht und hält für Evangelisch in Düsseldorf aktuell eine ausgebildete Kinderschutzfachkraft vor. Der Jugendreferent Oliver Boeddrig ist für Sie ansprechbar und berät Sie oder Ihr Team gern und vertraulich.

Außerdem bietet das Jugendreferat mindestens eine jährliche Fortbildung zum Thema Kinderschutz an – mit dem Ziel, mittelfristig alle hauptamtlich Mitarbeitenden des Kirchenkreises und in den Gemeinden, die in ihrem Arbeitsbereich mit Kindern oder Jugendlichen zu tun haben, zu sensibilisieren und für die Anforderungen in der Arbeit zu qualifizieren. Ehrenamtliche erfahren erste Grundlagen zum Thema Kindeswohl auf der jährlichen JuLeiCa-Schulung oder finden hierzu im „Verbandszeug“ fortlaufend Seminare.

Generell gehört es zu den Qualitätsstandards der evangelischen jugend düsseldorf, alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden eine Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen zu lassen. Hauptamtliche haben in regelmäßigen Abständen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.
Bei Ehrenamtlichen richtet sich die Notwendigkeit für ein Führungszeugnis nach Art, Dauer und Intensität ihrer Mitarbeit. Kriterien zur Beurteilung finden sich auf der Übersicht „Empfehlung zur verpflichtenden Vorlage erweiterter Führungszeugnisse von Ehrenamtlichen
Manche Gemeinden fordern aber für jede ehrenamtliche Tätigkeit die Beibringung eines Führungszeugnisses.

Hier finden sich wichtige Arbeitshilfen zum Download:

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Oliver Boeddrig

Kinderschutz-Fachkraft